Unter Leitung von Kanzler Gerhard Schröder hat das Bundeskabinett heute eine vom Familienministerium vorgelegte Neuordnung der Jugendschutzgesetzgebung beraten und ihr zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat am 8. Mai einer Neuregelung des Jugendschutzgesetzes, die von Bundesministerin Dr. Christine Bergmann vorgelegt wurde, zugestimmt. Mit der Neuregelung soll das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zusammengeführt werden. Die zentralen Punkte des neuen Gesetzes betreffen die Unterscheidung in Telemedien (alle neue Medien) und Trägermedien (u.a. CDs, CD-Roms und VHS/DVD), die Alterskennzeichnung von Computerspielen, die künftige Rolle der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und daraus folgend die Indizierungspraxis. Die Neuordnung betrifft auch die Kompetenzen von Bund und Länder. Deshalb wurde die Novelle des Jugendschutzgesetzes in enger Abstimmung mit den Ländern umgesetzt.

Share this post

Written by