Bundeskartellamt prüft marktübergreifende Bedeutung von Microsoft
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob dem US-amerikanischen Unternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb zukommt - und das nicht nur im Gamesbereich.
Ob Microsoft eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb zukommt, untersucht fortan das Bundeskartellamt, auf Basis der Befugnisse im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne von Anfang 2021. Solch ein Verfahren erfolgt in zwei Stufen und kann dazu führen, dass einem Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagt werden.
Eingeleitet wurde zunächst die erste Stufe, in dem die "marktübergreifende Bedeutung" festgestellt werden soll. "Ein Anhaltspunkt für eine solche Position kann das Vorliegen eines digitalen Ökosystems sein, das sich über verschiedene Märkte erstreckt. Damit verbundene Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar", schreibt das BKA in der vorliegenden Pressemitteilung. Konkrete Verhaltensweisen Microsofts werden nicht untersucht, es werden hauptsächlich Informationen gesammelt. "Soweit sich aufgrund von Beschwerden oder sonstigen Hinweisen Anhaltspunkte für potentiell wettbewerbsgefährdende Praktiken Microsofts ergeben, wird hierüber - auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und ggf. weiteren Wettbewerbsbehörden - gesondert zu entscheiden sein."
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert. In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten. Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam. Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen."
Das Bundeskartellamt hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bei den Unternehmen Alphabet/Google und Meta rechtskräftig festgestellt. Amazon hat die Verfügung, mit der das Bundeskartellamt eine entsprechende Feststellung getroffen hat, angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung, ob dem Apple-Konzern eine solche Stellung zukommt, ist weit fortgeschritten.