Als Konsequenz aus dem Erfurter Amoklauf will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Unter anderem enthalten ist darin eine verbindliche, altersgerechte Kennzeichnung für Video- und Computerspiele.

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Nach dem Amoklauf von Erfurt sollen vor allem die Regelungen für Videofilme sowie Computerspiele mit Gewalt verherrlichenden Elementen erweitert werden. Mit der Novelle soll auch für Computerspiele eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich werden, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. Im einzelnen sieht der Gesetzesentwurf vor:

Computerspiele werden den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Videofilme unterworfen Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt erweitert Die Liste der jugendgefährdenden Medien wird künftig in vier Teilen geführt. Hierbei wird u. a. unterschieden zwischen Medien, die aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht verbreitet werden dürfen, und solchen, die jugendgefährdend sind, aber an Erwachsene abgegeben werden können

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