Bundesrichter stützen Ladenschlussgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Wer in Deutschland am Abend oder sonntags noch etwas besorgen will, muss weiterhin in Geschäften an Bahn- und Flughäfen oder in Tankstellenshops einkaufen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Ladenschlussgesetz für verfassungsgemäß, lässt den Ländern aber die Möglichkeit einer Neuregelung offen. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Die Bundesländer seien zu einer "grundlegenden Neukonzeption" befugt, erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier zur Urteilsbegründung. Dazu müssten sie jedoch von der Bundesregierung ermächtigt werden. Die Bestimmungen zu den Ladenöffnungszeiten an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen dienten dem Schutz der 2,4 Mio. Beschäftigten im deutschen Einzelhandel, so die richterliche Auffassung. Auch habe die Erwartung der Händler auf mehr Gewinn durch längere Öffnungszeiten keinen verfassungsrechtlichen Vorrang vor dem Arbeitnehmerschutz. Das Urteil wurde mit knapper Mehrheit gefällt. Zudem zeigten die Richter einen Weg zur Neuregelung der Öffnungszeiten auf: So ist die Bundesregierung nun zur Prüfung verpflichtet, ob eine bundeseinheitliche Regelung "weiterhin sachgemäß" sei und ob sie durch Landesrecht ersetzt werden könne. Die Metro-Tochter Galeria Kaufhof hatte geklagt, weil Geschäfte an Bahn- und Flughäfen sowie Tankstellenshops auch nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, die eigenen Filialen jedoch nicht.