Am Freitag hat der Deutsche Bundestag den Koalitionsentwurf für ein neues Jugendschutzgesetz verabschiedet.

Nachdem etwa zwei Jahre über ein neues Jugendschutzrecht diskutiert worden war, hat der deutsche Bundestag am 14. Juni nach den Ereignissen von Erfurt im Eilverfahren das Jugendschutzgesetz verabschiedet. CDU/CSU enthielten sich der Stimme, die PDS votierte dagegen. Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden. Die Regierung rechnet nicht damit, dass die Länderkammer das Gesetz blockieren wird. Ziel des neues Gesetzes ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche besser als bisher vor Gewaltdarstellungen im Internet und bei Computerspielen zu schützen. Für Computerspiele gibt es in Zukunft eine Alterskennzeichungspflicht. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften erhält mit der Neuregelung erweitere Befugnisse und kann künftig alle neuen Medien indizieren. Daneben sieht die Novelle ein generelles Verkaufsverbot von Tabakprodukten für Jugendliche bis zu einer Altersgrenze von 16 Jahren vor.

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