Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), vormals DMVV, hat die vom Bundesjustizministerium angekündigte Verbesserung der Verfolgungsmöglichkeiten von Datenpiraten und Raubkopierern begrüßt.

DerBundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), vormals DMVV, hat die vom Bundesjustizministerium angekündigte Verbesserung der Verfolgungsmöglichkeiten von Datenpiraten und Raubkopierern begrüßt. Der sogenannte zweite Korb der Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich unter anderem mit der Frage eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches der Rechteinhaber. "Die Tatsache, dass bei Teilen der Bevölkerung ein mangelhaftes Unrechtsbewusstsein zu beobachten ist und die massenhafte Verbreitung von Raubkopien gemeinhin als Kavaliersdelikt angesehen wird, hat angesichts zunehmender Missbrauchsfälle zu der Erkenntnis geführt, dass die Rechte der Rechteinhaber gestärkt werden müssen" sagte Friederike Behrends, Leiterin des BVDW-Arbeitskreises Medienpolitik. Urhebern und Rechteverwertern, vorwiegend aus der Softwareindustrie sowie der Musik- und Filmwirtschaft, gingen durch illegale Aktivitäten in Peer-to-Peer-Tauschbörsen und Hackernetzwerken allein in Deutschland jedes Jahr mehr als drei Milliarden Euro verloren, so der Verband unter Berufung auf eine Studie der Universität Witten-Herdecke. Die folgenschwere Konsequenz sei, dass diese Summe den Unternehmen bei der zukünftigen Entwicklung und Produktion kostenintensiver Inhalte fehle.

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