Voraussichtlich tritt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. Es ermöglicht Händlern, die Industrie für Gewährleistungsfälle in Anspruch zu nehmen.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) hat mit dem eigenständigen Regressanspruch des Handels gegenüber seinen Lieferanten einen Erfolg erzielt. Durch das vom Bundestag beschlossene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz erhält der Handel nun erstmals die Möglichkeit, die Industrie für Gewährleistungsfälle in Anspruch zu nehmen. Gegenüber dem Verbraucher muss der Handel bislang noch für Geräte der Industrie haften, ohne ihr gegenüber einen Anspruch auf Ersatz (zum Beispiel Tausch, Reparatur, Ersatzteile und Transportkosten) zu haben. Voraussichtlich wird das Gesetz, das die zweijährige Gewährleistung beinhaltet, am 9. November vom Bundesrat verabschiedet. Wie geplant, kann es damit zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.

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By Marcel Kleffmann 3 min read