BzKJ begrüßt erweiterten Jugendschutz bei TikTok-Livestreams
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) kommentiert TikToks erweitertes Jugendschutzvorhaben lobend. Der chinesische Mediendienst will Livestreaming ab 23. November nur noch ab 18 Jahren möglich machen, Streams können dann außerdem für Publikum ab 18 freigegeben werden.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat die Ankündigung TikToks, stärkere Vorsorgemaßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz einzuführen, positiv kommentiert. Ab 23. November führt TikTok neue Altersbeschränkungen für Livestreams ein, nach denen nur noch User:innen, die 18 Jahre oder älter sind, Livestreams senden können. Außerdem soll ab dann die Möglichkeit bestehen, eigene Livestreams nur noch für User:innen ab 18 zugänglich zu machen. Der Kommentar der BzKJ erfolgt im Voraus der Umsetzung, nach Umsetzung der neuen Maßnahmen wird die Bundeszentrale "Umsetzung, konkrete Ausgestaltung und Angemessenheit dieser geplanten Maßnahme in der Praxis vor dem Hintergrund der Anbietervorsorgepflichten im Jugendschutzgesetz" beurteilen.
"Die Rezeption von Livestreams anderer Nutzerinnen und Nutzer kann für Kinder und Jugendliche risikobehaftet sein, wenn sie beispielsweise eine ängstigende oder sozialethisch desorientierende Wirkung entfalten. Dies könnte beispielsweise durch ein Skandalisieren von Krisenszenarien oder ein Propagieren von selbstschädigendem Verhalten geschehen. Für Kinder und Jugendliche bergen aber auch eigene Livestreams zahlreiche Interaktionsrisiken. Es besteht die Gefahr, dass sie mit beleidigenden oder belästigenden Kommentaren konfrontiert oder durch Zuschauende zu risikoreichen oder sexualisierten Handlungen motiviert werden. Bei zusätzlicher Preisgabe persönlicher Informationen können Kinder und Jugendliche so auch zu Opfern sexuellen Missbrauchs werden," kommentiert die BzKJ die Entscheidung von TikTok. Bei Liveformaten greifen zudem die üblichen Meldevorgänge nicht oder nicht schnell genug, sodass Jugendliche und Kinder über Meldungen anderer User nicht effektiv geschützt werden können.
Der Zusammenarbeit mit TikTok in Deutschland bescheinigt die BzKJ gute Voraussetzungen. "Die BzKJ steht mit TikTok in einem regelmäßigen Austausch zu den Vorsorgemaßnahmen der Plattform. Wir nehmen bei TikTok die Bereitschaft wahr, kontinuierlich an der Verbesserung des Schutzniveaus für Kinder und Jugendliche zu arbeiten und setzen hierzu auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes Impulse. Die Pläne für neue Maßnahmen für mehr Sicherheit bei Livestreams sind in diesem Zusammenhang eine erfreuliche Entwicklung, die wir gerne im Dialog mit dem Anbieter begleiten", so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Die Begrenzung von Livestreams auf TikTok ab 18 Jahren wirft Fragen auch für andere Streaming-Anbieter wie Twitch auf. Der Livestreamsender war zuletzt mit Streams aus Glücksspielen Teil der Schlagzeilen. Die neuen Twitch-Richtlinien verhindern das Streaming von Glücksspiel und glücksspielnahen Gaming-Mechaniken nur teilweise respektive gar nicht, ein erweiterter Jugendschutz wäre hier also ebenfalls durchaus diskutabel. TikTok will mit den neuen Maßnahmen Jugendliche außerdem vor allem gegen sexualisierende und potenziell zu selbstverletzendem Verhalten schützen.
Über die Definition grade von Sexualisierungen im Kontext von Livestream dürfte dabei noch viel zu diskutieren sein, da sowohl nationale Gesetze als auch die Intention und Beziehung von Streamenden zum Publikum hinein spielen. Viele Sexarbeiter:innen betreiben beispielsweise Streamingprofile auch auf TikTok oder Twitch, die zwar teilweise Verlinkungen zu Seiten wie Onlyfans enthalten, jedoch selbst keine sexuellen Inhalte enthalten. Ob solche Streams also analog zu Glücksspielstreams als werbende Maßnahme für pornografische Inhalte gelten oder für sich stehen, dürfte in der Bewertung von Jugendschutzmaßnahmen eine große Rolle spielen.
Pascal Wagner