"Counterstrike": BMFSFJ will Indizierung nochmals aufgreifen
Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat sich enttäuscht über die Entscheidung der BPjS gezeigt, "CS" nicht zu indizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes soll der Vorgang nochmals aufgegriffen werden.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, hat sich enttäuscht über die BPjS und ihre Entscheidung gezeigt, "Counterstrike" nicht zu indizieren. "Der Fall des Computerspiels 'Counterstrike' in der amerikanischen Originalversion macht deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes ist. Das neue Jugendschutzgesetz, das bereits im Deutschen Bundestag beraten wurde, sieht eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht gibt. Das heißt: Das Produkt darf dann Jugendlichen unter der angegebenen Altersgrenze nicht zugänglich gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftwareindustrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion als nicht geeignet für Unter-18-Jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. Ich werde nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals aufgreifen."