Covid-19: Kreativwirtschaft fordert einheitliches Förderprogramm
Deutsche Fördereinrichtung, wie Fachverbände der Kultur-/Kreativwirtschaft, fordern eine Vereinheitlichung der Förderprogramme zur Bekämpfung der Corona-Herausforderungen.
Die deutsche Kreativwirtschaft zieht an einem Strang. Fördereinrichtungen wie Fachverbände der Kultur-/Kreativwirtschaft fordern eine einheitliche Vorgehensweise vom Bund. Die Bundesregierung setzte bereits Anfang April ein Förderprogramm für Künstler, Kleinunternehmen Freiberufler und Selbstständige auf. Allerdings unterscheiden sich hier die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland.
Die Forderung der Einrichtungen umfasst sieben Punkte, deren Vereinheitlichung aus Sicht der Fördereinrichtungen notwendig wäre, um "die Förderung fair und nachhaltig zu gestalten". Initiiert wurde der Aufruf von der Hamburg Kreativ Gesellschaft, dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München und Kreative Hessen - Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft. Weitere 24 Verbände, unter anderem die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Kreatives Sachsen sowie der Dachverband freier Würzburger Kulturträger, sind als Erstunterzeichner dabei.
Die Forderungen:
1) Die Geltendmachung eines Unternehmerlohns als Betriebskosten im Rahmen der Soforthilfe
Soloselbständigen, ist es, anders als zum Beispiel Personengesellschaften/GmbHs, nicht möglich, einen angemessenen Betrag für die Vergütung des Unternehmers als Betriebsausgabe geltend zu machen. Hier sollte eine Regelung wie im Rahmen der Ausführungsbestimmungen Baden-Württembergs getroffen werden, die dies anerkennen.
2) Addition der Bundes- und Landesmittel?
Standortmarketing über Bundesmittel zu betreiben, kann nicht Sinn verantwortungsvoller Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung in Krisenzeiten sein.
3) Zeitraum der Liquiditätsengpässe?
In den Anträgen sollen die Liquiditätsengpässe für drei Monate (März - Mai 2020) angegeben werden. Viele Kreativschaffende haben in diesem Zeitraum noch Einnahmen von abgeschlossenen Projekten/Aufträgen aus Vormonaten und erwarten, da gerade keine Aufträge erfüllt werden könne, stattdessen enorme Liquiditätsengpässe ab Juni 2020. Der Zeitraum muss diesbezüglich daher bundeseinheitlich angepasst werden.
4) Besteuerung?Liquidität kann geschaffen werden durch die Gemeinsamveranlagung der Steuerjahre 2019 und 2020. So werden Rückzahlungen von Steuern aus 2019 ermöglicht.
5) Kurzarbeitergeld
?Es gilt auch Minijobber*innen und Auszubildende in den Unternehmen zu halten, indem sie ebenfalls unter den Schutzschirm Kurzarbeitergeld aufgenommen werden.
6) Unternehmen im Presse- und Rundfunkmarkt?
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die systemrelevanten Unternehmen aus dem Bereich Presse und Rundfunk gelegt werden. Diese Unternehmen sind durch den Verlust der Werbeeinnahmen massiv betroffen und sollen gleichzeitig ihre nach Art.5 GG geschützte und für die Demokratie essenzielle Funktion weiter erfüllen.7) Ausgestaltung des Erwerbspatchworks?Viele Kreativschaffende nehmen, um wirtschaftlich zu überleben, gleichberechtigt Einkünfte aus unterschiedlichen Erwerbsarten ein. Daher wird bereits der Ausfall einer Einkunftsart schnell existenzbedrohend. Die Corona Soforthilfe ist daher derart auszugestalten, dass auch für einen Nebenerwerb, der bei Wegfall existenzbedrohend wirkt, ein Förderantrag möglich ist.