Demoszene als immaterielles Kulturerbe in Deutschland nominiert
Neuer Erfolg für Art of Coding: Die Demoszene wird als erste digitale Kulturform überhaupt in NRW für die Aufnahme in das nationale Deutsche UNESCO Kulturerbeverzeichnis nominiert. Die finale Bestätigung auf Bundesebene steht Anfang 2021 an.
Nachdem in Finnland er Status als Kulturerbe bereits erreicht wurde, verzeichnet die Art of Coding Kampagne und damit die internationale Demoszene nun einen weiteren Erfolg. In Deutschland ist sie nun für eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des lebendigen UNESCO Kulturerbes nominiert. Die Demoszene ist damit auch die erste digitale Kulturform, die eine Nominierung erreichte. Die Entscheidung wurde Ende letzter Woche vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Die Jury wählte die Demoszene, gemeinsam mit drei anderen Kulturen, aus insgesamt 18 Anträgen als anerkennungswürdig aus.
Tobias Kopka, vom Kölner Antragsteller Digitale Kultur e.V., und bei Art of Coding Initiative unter anderem für den Antrag in Deutschland zuständig, ist begeistert: "Mit der Demoszene wird erstmalig eine digitale Kultur für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen UNESCO Kulturerbe nominiert. Die Demoszene setzt sich als technisch-kreative Kulturgemeinschaft seit Dekaden über jedwede Grenzen hinweg und versteht sich im besten Sinne als transnational. Der gemeinsame Antrag treibt die Diskussion um einen zeitgemäßen Einbezug aller digitalen Kulturformen in den selbstverständlichen Kanon der Kulturbewahrung und -förderung voran."
Andreas Lange von EFGAMP e.V., der bei Art of Coding für die Koordination der internationalen Anträge verantwortlich ist, fügt hinzu: "Weil die Demoszene von Anfang an als digitale Kultur international war, ist jede nationale Anerkennung ein wichtiger Meilenstein, da so die Chancen steigen, die Demoszene auch international anerkennen zu lassen. Da sich die Demoszene wesentlich in Europa ausgeprägt hat, ist dies auch eine Gelegenheit, eine dezidiert Europäische Kulturpraxis zu benennen, die als digitale untrennbar mit den heutigen und zukünftigen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten verknüpft ist."
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Aufnahme, müssen allerdings noch zwei Hürden genommen werden: die Bestätigung durch die Kultusministerkonferenz und die Prüfung durch eine unabhängige Expertenkommission auf Bundesebene. Das Prozedere kann hier bis März 2021 dauern. Doch die beiden Initiatoren Kopka und Lange zeigen sich optimistisch: "Die Zeit ist reif, dass mit der Demoszene die erste digitale Kulturform ins lebendige UNESCO Kulturerbe in Deutschland aufgenommen wird".