Differenzierter Ladenschluss ist rechtens
Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen sind unterschiedliche Öffnungszeiten in Innenstädten und auf der "Grünen Wiese" verfassungsrechtlich zulässig.
Unter bestimmten Umständen dürfen Geschäfte in Innenstädten länger öffnen als Geschäfte auf der "Grünen Wiese". Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen und bestätigte damit eine Verordnung des Bremer Senats. Dieser hatte verfügt, dass nur Geschäfte in fünf Teilen der Bremer Innenstadt an drei Samstagen im Jahr bis 18 Uhr öffnen dürfen, die übrigen Geschäfte müssten um 16 Uhr schließen. Sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels als auch der Deutsche Städtetag begrüßten das Urteil der Bremer Richter und nannten es "einen wichtigen Impuls für die Belebung der Innenstädte". Gleichzeitig hoffe man nun auf ein Nachdenken über den Ladenschluss in ganz Deutschland.