Nach dem erfolgreichen Debüt der digitalen Nachlass-Konferenz digina im vergangenen Jahr reist die Tagung Mitte November weiter nach München. Dort erläutern über 200 Brachenvertreter, was mit Konten, Daten und dem digitale Leben eines Nutzers nach dessen Tod passiert.

Was passiert mit digitalen Daten, Profilen und Abos im Netz, wenn ein Nutzer stirbt? Wie schützt der Verbraucher seine digitalen Profile und welche Rechte haben Verwandte beim Zugriff auf Social-Media-Konten und Spiele-Bibliotheken von Verstorbenen? Diesen Fragen stellt sich am 16. November die digina Konferenz in München. Nach dem erfolgreichen Einstand der Tagung im letzten Jahr in Hamburg besprechen 2017 über 200 Vertreter verschiedener digitaler Brachen, Probleme, Rechte und Pflichten die auf Nutzer, Hinterbliebene und Unternehmen bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses zukommen können. Karten der diesjährigen digina können noch bis zum 9. November im Online-Ticketshop für 99 Euro zzgl. Steuern erworben werden. Studententickets sind bereits für 29 Euro zu bekommen.

"Wir müssen uns unseres digitalen Selbst bewusstwerden und auch die Verantwortung dafür übernehmen", erklärt Sabine Landes, Initiatorin der digina. "Wer seine Datenströme nicht zu Lebzeiten regelt, belastet damit seine Hinterbliebenen erheblich. Nicht nur wegen des nachträglichen Verwaltungsaufwands und der möglichen Kosten, die für die Erben entstehen. Geliebten Angehörigen ist es schlichtweg nicht möglich, endlich abzuschließen. Stattdessen müssen sie hart mit sich ins Gericht gehen, welche Fotos und Profile sie löschen lassen oder nicht - sofern sie sich überhaupt die Befugnis dafür erkämpfen können."

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