DIHK: Gesetzentwurf ignoriert EU-Vorgaben
Nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) soll die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum E-Commerce im geplanten Elektronischer-Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) berücksichtigen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert von der Bundesregierung eine umfassende Rechtssicherheit für Onlineanbieter und -verbraucher. Das heißt: Die EU-Richtlinie zum E-Commerce, die das Herkunftslandprinzip verankert, soll in Deutschland eindeutig und ohne Einschränkung festgeschrieben werden. Das Prinzip besagt, dass Internethändler künftig im gesamten Binnenmarkt grundsätzlich nur das Recht des Staates beachten müssen, in dem sie ihren Sitz haben. Das vereinfache E-Commerce in der EU erheblich. Bislang gelten aber noch 15 verschiedene Rechtsordnungen. Hingegen wolle die Bundesregierung mit ihrem Elektronischer-Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) eine Regelung schaffen, die die Vorgaben der EU-Richtlinie ignoriere. Der Gesetzentwurf sehe eine komplizierte, mehrstufige Prüfung des anwendbaren Rechts vor. Würde das Gesetz verabschiedet, wären deutsche Internetanbieter gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten erheblich benachteiligt.