Die Novellierung des Urheberrechts stößt beim dmmv weitgehend auf positive Resonanz. Man verspricht sich ein ausgeprägteres Unrechtsbewußtsein unter den Raubkopierern.

Der Deutscher Multimedia Verband (dmmv) begrüßte den vergangene Woche im Bundestag zustande gekommenen Kompromiss zur Neuregelung der Urheberrechte. Der neue Gesetzesentwurf soll die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Software einschränken. Gleichzeitig soll das Recht des Einzelnen auf eine Privatkopie erhalten bleiben. dmmv-Präsident Arndt Groth sagte, dass durch das überarbeitete Urheberrechtsgesetz das "Unrechtsbewußtsein auf Verbraucherseite in puncto Verbreitung illegaler Inhalte verschärft wird". Dr. Christian Dressel, Leiter des Arbeitskreises Medienpolitik beim dmmv, erklärte: "Der neue Gesetzentwurf bietet erstmals eine rechtliche Handhabe gegen die massenhafte Verbreitung und Nutzung von Raubkopien." Im September wird sich der Bundestag mit der zweiten Stufe der Gesetzesnovelle befassen, in der dann in erster Linie die Vergütungs- und Verwertungsrechte eingehend geprüft werden sollen.

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