Das Braunschweiger Landgericht hat einen 42-jährigen Mann wegen gewerbsmäßiger Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts wurde am 8. Juli einer der bisher größten in Deutschland bekannt gewordenen Fälle von Software-Piraterie verhandelt. Ein 42-jähriger Mann war in 267 Fällen wegen gewerbsmäßiger Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken angeklagt. Der Raubkopierer hatte aktuelle Filme und Musikstücke sowie Büro-Software illegal aus dem Internet heruntergezogen und Raubkopien auf CDs und Sicherungskassetten weiterverkauft. Die Einnahmen der verkauften Raubkopien betrugen 60.000 Euro. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und seine Freundin wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.

Mehr zum Thema

Share this post

Written by

Game Studies Watchlist #48
Rudolf Thomas Inderst; Professor for Game Studies & Game Design (HNU); Founder & Host of the Podcast Channel "Game Studies" (New Books Network); Section Head "Digitalspielkultur" (TITEL kulturmagazin); Expert Advisory Board "Digitale Spiele" (DFJV) © Inderst

Game Studies Watchlist #48

By Team Gamesmarkt 3 min read
Game Studies Watchlist #48
Rudolf Thomas Inderst; Professor for Game Studies & Game Design (HNU); Founder & Host of the Podcast Channel "Game Studies" (New Books Network); Section Head "Digitalspielkultur" (TITEL kulturmagazin); Expert Advisory Board "Digitale Spiele" (DFJV) © Inderst

Game Studies Watchlist #48

By Team Gamesmarkt 3 min read