Drei Jahre Haft für Raubkopierer
Das Braunschweiger Landgericht hat einen 42-jährigen Mann wegen gewerbsmäßiger Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts wurde am 8. Juli einer der bisher größten in Deutschland bekannt gewordenen Fälle von Software-Piraterie verhandelt. Ein 42-jähriger Mann war in 267 Fällen wegen gewerbsmäßiger Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken angeklagt. Der Raubkopierer hatte aktuelle Filme und Musikstücke sowie Büro-Software illegal aus dem Internet heruntergezogen und Raubkopien auf CDs und Sicherungskassetten weiterverkauft. Die Einnahmen der verkauften Raubkopien betrugen 60.000 Euro. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und seine Freundin wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.