Die DVD-Auswertung von Filmen ist ohne gesonderte Zustimmung der Urheber zulässig. Dieses Urteil, das für die Film- und Videoindustrie von großer Bedeutung ist, hat das Oberlandesgericht München in der vergangenen Woche gefällt.

Dürfen Anbieterfilme ohne Zustimmung der Urheber auf DVD veröffentlicht werden? Diese Frage hat das Oberlandesgericht München nun positiv entschieden. Vorausgegangen war die Klage eines Filmausstatters gegen die Kinowelt Medien AG und den Filmproduzenten Seitz GmbH, die die Auswertung des Films "Der Zauberberg" auf DVD verhindern sollte.

Die Firma argumentierte, dass der Vertrag aus dem Jahr 1980 stamme, als es noch gar keine DVDs gegeben habe. Das Gericht kam jetzt zu der Auffassung, dass die DVD-Auswertung keine neue Nutzungsart sei, da für den Fernsehnutzer kein Unterschied zwischen der Aufzeichnung auf Videokassette oder auf DVD festzustellen sei. Daher seien die bestehenden Verträge gültig.

Wie Anwalt Dr. Stefan Ventroni gegenüber VideoWoche erklärte, reicht die Bedeutung des Urteils weit über den Einzelfall hinaus: "Die DVD wird VHS-Kassetten künftig völlig ersetzen. Insoweit ist es nur konsequent, wenn das Gericht diesen für Filmproduzenten zur Rückdeckung ihrer Kosten so wichtigen Auswertungsbereich bei Altverträgen nicht von der Zustimmung von einzelnen Filmschaffenden abhängig macht.

Nachdem der Bundesgerichtshof letzte Woche für die Auswertung von Altaufnahmen auf CD genauso entschieden hat, glaube ich, dass das Urteil des OLG München auch einer Revision vor dem BGH standhält."

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