Der Verband der deutschen Internetwirtschaft hat seinen Forderungen nach dem Beibehalt des sogenannten Richtervorbehaltes im aktuellen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Urheberrechtes Ausdruck verliehen. Die Gesetzespassage sei notwendig für die Rechtssicherheit der Branche.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) hat Stellung zum geplanten neuen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Urheberrechten bezogen. Das Gesetz führt unter anderem einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei der Verfolgung von Online-Piraterie ein. Grund für die Stellungnahme ist der im Gesetzestext enthaltene sogenannte Richtervorbehalt, eine Regelung zur Absicherung der Rechtmäßigkeit von staatlich durchgeführten Ermittlungen. Die Organisation lehnt bestehende Forderungen nach der Streichung der betreffenden Passage entschieden ab. Für einen am 20. Juni hierzu anberaumten Expertenausschuss des Deutschen Bundestages kündigte der eco bereits Widerstand an. Dabei ginge es vor allem um die Rechtssicherheit für die Provider.

"Obgleich die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft darstellt, ist mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ein insgesamt gangbarer Weg gefunden worden. Dass ein Zivilrichter die Auskunftsbegehren prüfen und genehmigen muss, gibt der Internetwirtschaft und den Kunden Rechtssicherheit", erklärt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des eco. "Der Richtervorbehalt muss bleiben". Nur wenn das Auskunftsersuchen vorher geprüft werde, könne vorab geklärt werden, ob eine Rechtsverletzung vorliege. Auch dürften die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Informationen keinesfalls direkt an die Rechteinhaber weitergeleitet werden. Nur staatliche Behörden sollten Zugang zu diesen erhalten - und das auch nur bei schweren Straftaten.

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