Ein Jahr neues Jugendschutzgesetz in Deutschland
Am 1. April 2003 trat das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Erstmals wurden damit rechtliche Bestimmungen für die Alterskennzeichnung von Spielen eingeführt. Sowohl die Umstellung als auch die Zusammenarbeit mit den Obersten Landesjugendbehören verliefen zufrieden stellend.
Am 1. April jährt sich zum ersten Mal die Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes in Deutschland. Und damit auch die verpflichtende Alterskennzeichnung von Spielen, insofern diese an Jugendliche verkauft werden sollen. "Es gab große Befürchtungen seitens des Handels und der Industrie, dass es mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhebliche Auswirkungen auf die Präsentation, die Werbung und den eigentlichen Verkauf der Spiele geben würde", erinnern sich die VUD-Geschäftsführer Ronald Schäfer und Hermann Achilles. Erhebliche Schwierigkeiten habe man auch für "alte" Ware erwartet. "Insgesamt kann man wohl sagen, dass sich diese Befürchtungen nicht bestätigt haben", so die VUD-Geschäftsführer.
In der Tat war vieles kurz vor dem 1. April 2003 noch unklar. Wer ist für die Prüfung zuständig? Muss alle Ware retourniert, gekennzeichnet und erneut ausgeliefert werden? Schlussendlich konnten diese Fragen rechtzeitig geklärt werden. Vor allem, dass die USK den "Auftrag" erhielt, Spiele künftig auch rechtlich bindend zu prüfen, war für die Branche eine große Erleichterung. "Die Kriterien der Einstufungen haben sich im zehnten Jahr der USK durchgesetzt", lautet auch Dr. Klaus-Peter Gerstenbergers Fazit. So hat die statistische Auswertung der Prüfvorgänge gezeigt, dass sich an der prozentualen Verteilung der Ratings eigentlich nichts geändert hat. Ein Zeichen dafür, dass das Mitspracherecht der Obersten Landesjugendbehörden sich nicht in einer pauschal strengeren Beurteilung niedergeschlagen hat. "Wir haben 25 neue Gutachtende aus den 16 Bundesländern. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut, auch mit den Obersten Landesjugendbehörden", berichtet Gerstenberger.
Bezogen auf die Umsetzung des Gesetzes ist auch der VUD mit der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zufrieden. Allerdings gibt es in Paderborn nach wie vor grundsätzliche Vorbehalte: "Sicherlich kann man im Hinblick auf die mit der Änderung der gesetzlichen Vorschriften für die Industrie entstandenen Kosten nicht völlig zufrieden sein", nennt die VUD-Geschäftsführung ein Beispiel. Ein weiteres ist die unterschiedliche Behandlung gleicher Inhalte - und zwar je nachdem, ob sie offline oder über das Internet angeboten werden. Der Verband stehe diesbezüglich und wegen anderer Punkte mit den zuständigen Stellen in regem Austausch. "Nach dem Beschluss des Bundestages wird das Gesetz während eines Zeitraums von fünf Jahren evaluiert, das heißt auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft - in diesen Prozess haben wir uns im letzten Jahr eingebracht und werden uns auch in den nächsten vier Jahren aktiv einbringen", so Schäfer und Achilles. Damit spricht der Verband indirekt auch die wichtigste Veränderung der letzten zwei Jahre an, und zwar nicht allein in puncto Jugendschutz: Der Politik ist in dieser Zeit augenscheinlich bewusst geworden, dass die Spielebranche verantwortungsbewusst handelt und auch bei der Weiterentwicklung von Gesetzen als kompetenter Gesprächspartner mit an den berühmten runden Tisch gehört.