Nach dem Werteverkauf an Empire und der Neugründung unter eJay Entertainment GmbH liegt die ehemalige eJay AG jetzt in ihren letzten Atemzügen. Der Insolvenzverwalter hat die Einstellung der Börsennotierung beantragt.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über die eJay AG hat der zuständige Insolvenzverwalter Dr. Tibor Braun bei der Deutschen Börse in Frankfurt jetzt die Einstellung der Börsennotierung angeregt. Das Aktivvermögen der eJay AG ist bereits am 1. März dieses Jahres an Empire Interactive sowie die neu gegründete eJay Entertainment GmbH übergegangen. Die insolvente eJay AG verfügt aktuell weder über Vermögensgegenstände nennenswerter Art noch über geschäftliche Perspektiven. Nach Paragraf 43 BörsG ist die Einstellung der Börsennotierung wegen Wertlosigkeit der Aktien erfüllt. Die Frankfurter Wertpapierbörse wird die Notierungseinstellung im geregelten Markt gesondert bekannt machen.

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