Die eJay AG hat gegen die Deutsche Börse AG eine Einstweilige Verfügung erwirkt und so einen Ausschluss vom Neuen Markt für mindestens sechs Monate erzwungen.

Die eJay AG bleibt vorerst am Neuen Markt notiert. Wie das Stuttgarter Unternehmen bekannt gab, wurde vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Laut Beschluss ist es der Deutschen Börse untersagt, das geänderte Regelwerk Neuer Markt anzuwenden, um eJay auf Grund der Kriterien Aktienkurs und Marktkapitalisierung vom Neuen Mark auszuschließen. Da dieser Beschluss gleichbedeutend ist mit einer Fristverlängerung von sechs Monaten, hat eJay nun wieder etwas Luft. Zumindest bis zum 1. April bleibt eJay von den Ausschlusskriterien unberührt.

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Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.