eJay erwirkt Schonfrist und bleibt vorerst am Neuen Markt notiert
Die eJay AG hat gegen die Deutsche Börse AG eine Einstweilige Verfügung erwirkt und so einen Ausschluss vom Neuen Markt für mindestens sechs Monate erzwungen.
Die eJay AG bleibt vorerst am Neuen Markt notiert. Wie das Stuttgarter Unternehmen bekannt gab, wurde vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Laut Beschluss ist es der Deutschen Börse untersagt, das geänderte Regelwerk Neuer Markt anzuwenden, um eJay auf Grund der Kriterien Aktienkurs und Marktkapitalisierung vom Neuen Mark auszuschließen. Da dieser Beschluss gleichbedeutend ist mit einer Fristverlängerung von sechs Monaten, hat eJay nun wieder etwas Luft. Zumindest bis zum 1. April bleibt eJay von den Ausschlusskriterien unberührt.