Electronic Arts klagt gegen Indizierung von "C&C: Generals"
Electronic Arts hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Indizierung von "Command & Conquer: Generals" durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eingereicht.
Am 2. Mai hat Electronic Arts vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Indizierung von "Command & Conquer: Generals" durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) eingereicht. Obwohl die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) dem Spiel eine Altersfreigabe ab 16 Jahren erteilt hatte, war es von der Bundesprüfstelle mit Wirkung zum 1. März auf den Index gesetzt worden. Eine solche Vorgehensweise ist durch Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. April nicht mehr möglich. "Die Bereinigung des entstandenen materiellen Schadens ist kein entscheidendes Kriterium für diesen Schritt. Vielmehr geht es uns darum, das fragwürdige Vorgehen der BPjM in diesem Fall nicht einfach hinzunehmen. Mir scheint, dass man EA Deutschland als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns aus politisch motivierten Gründen ungerecht behandelt hat. Weder wurden unsere Argumente von dem Gremium in irgendeiner Weise aufgegriffen, noch war den meisten Vertretern des Gremiums überhaupt das Spiel oder auch nur das Genre vertraut. Ich hoffe, dass die nun involvierten gesellschaftlichen Institutionen hier aufgeklärter handeln, zumal 'Generals' weltweit frei an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden kann und außer in Deutschland nur in China indiziert ist", begründet EA Central Region-Geschäftsführer Dr. Jens Uwe Intat, die Klage.
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