Das europäische Parlament (EP) hat am heutigen Dienstag in erster Lesung die EU-Direktive zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum behandelt. Der zwischen Parlament und Rat zuvor ausgehandelte Kompromiss beinhaltet, dass Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet werden dürfen, Privatpersonen zu bestrafen.

Das europäische Parlament hat am heutigen Dienstag in erster Lesung die EU-Direktive zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum behandelt. Das Parlament habe dabei einige Änderungen am Kommissionsvorschlag angenommen, die mit dem Rat abgesprochen seien, ist einer Pressemitteilung des EP, verfasst von Parlamentsberichterstatterin Janelly Fourtou, zu entnehmen. Dadurch werde ermöglicht, dass die Richtlinie auch von dem Rat noch vor Ende der Legislaturperiode angenommen werden und demnächst in Kraft treten kann. Die Abgeordneten haben sich in der heutigen Sitzung demnach darauf geeinigt, dass die Maßnahmen der Richtlinie nur bei "in gewerblichem Ausmaß vorgenommenen Rechtsverletzungen" angewandt werden müssen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten also nicht, eine "gutgläubig von Privatpersonen begangene Rechtsverletzung zu bestrafen", heißt es weiter. Eine "Kriminalisierung von Jugendlichen, die im Internet Musik herunterladen", werde es mit der Direktive somit nicht zwingend geben, sagte die Abgeordnete Angelika Niebler (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. Dies gelte aber nur für den privaten Gebrauch. "Wenn jemand hundert CDs brennt und auf dem Schulhof verhökert, ist das Produktpiraterie", so Niebler weiter. Verbraucherschützer dagegen laufen Sturm gegen die Direktive, da u.a. eine Regelung zu dem schon lange von der Industrie geforderten Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider enthalten ist. Damit sei die Jagd auf private Nutzer von Tauschbörsen eröffnet, lautet der Tenor. Der Vorschlag der EU-Kommission, die EU-Staaten zur Vernichtung von Raubkopien und gefälschten Markenprodukten zu verpflichten, fand im Parlament dagegen keine Mehrheit. Abgelehnt wurde auch die Forderung der Kommission nach einheitlichen strafrechtlichen Sanktionen. Dafür habe die EU bisher keine Kompetenz, erläuterte Niebler. Der Kompromiss muss nun noch formell vom Ministerrat gebilligt werden, was bereits in dieser Woche geschehen soll. Anschließend haben die EU-Staaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

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Game Studies Watchlist #48
Rudolf Thomas Inderst; Professor for Game Studies & Game Design (HNU); Founder & Host of the Podcast Channel "Game Studies" (New Books Network); Section Head "Digitalspielkultur" (TITEL kulturmagazin); Expert Advisory Board "Digitale Spiele" (DFJV) © Inderst

Game Studies Watchlist #48

By Team Gamesmarkt 3 min read
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