Ab 1. Juli 2003 müssen auch Nicht-EU-Unternehmen Mehrwertsteuer entrichten, wenn sie digitale Produkte in der Union verkaufen.

Die Europäische Union hat die Mehrwertsteuer auf digitale Produkte neu geregelt. Bisher müssen Nicht-EU-Unternehmen, die ihre Produkte digital in der EU vertreiben, keine Mehrwertsteuer zahlen. Europäische Anbieter hingegen müssen die Verbrauchssteuer entrichten. Am 1. Juli 2003 wird der Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen beseitigt: Mehrwertsteuer für digitale Produkte und Dienstleistungen werden in dem Land erhoben, in dem Verkauf bzw. Nutzung erfolgt. So muss beispielsweise ein US-Unternehmen, das Musikfiles über das Internet in einen EU-Staat verkauft, im nächsten Jahr Mehrwertsteuer abführen. Die Richtlinie kann im Wortlaut unter der Europa-Website nachgelesen werden.

Share this post

Written by