Games Bavaria Munich begrüßt Loot-Box-Anträge von CSU und SPD
Das lokale Entwicklernetzwerk Games Bavaria Munich (GBM) hat sich zur Loot-Box-Debatte im bayerischen Landtag geäußert und sieht im Ergebnis der Abstimmungen eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit zwischen Politik und Branche in Bayern.
Games Bavaria Munich (GBM), ein Zusammenschluss bayerischer Entwickler zur Vertretung ihrer Interessen auf lokaler Ebene, hat sich zur sogenannten Loot-Box-Debatte im bayerischen Landtag bei der Sitzung am 29. November geäußert, die von den Freien Wählern angestoßen wurde. Der GMB unterstützt die beschlossenen Initiativen und sieht darin eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit zwischen Gamesbranche und Politik in Bayern.
"In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam viel erreicht und einen wachsenden Wirtschaftssektor geschaffen", sagt Hendrik Lesser, Geschäftsführer des GBM. "Computer- und Videospiele sind nicht nur ein wichtiges Kulturgut, sondern auch immer wieder Innovationstreiber bei Technik, Worldbuilding und Geschäftsmodellen. Es ist richtig diese Entwicklungen im Alltag kritisch zu begleiten." Dies müsse allerdings mit Bedacht passieren.
Wohl auch aus diesem Grund begrüßte GBM die Entscheidungen, die der Landtag Ende November bei der Lootbox-Debatte traf. Die Freien Wähler hatten das Thema per Dinglichkeitsantrag auf die Tagesordnung gebracht. In ihrem Antrag forderten sie die Landesregierung auf darauf hinzuwirken, dass Spiele, die eine Lootbox-Mechanik verwenden, als "ab 18 Jahren" eingestuft werden.
CSU und SPD griffen das Thema mit jeweils eigenen Dringlichkeitsanträgen auf, die jedoch eine andere Stoßrichtung hatten. Die CSU formulierte die Forderung im Bereich Jugendschutz allgemeiner indem sie die Regierung aufforderte, sich für einen "zeitgemäßen Jugendschutz bei Online-Computerspielen" einzusetzen. Ferner solle die Problematik der Lootboxen bei der Förderung der Medienkompetenz stärker berücksichtigt werden.
Die SPD wiederum beantragte lediglich, dass die Staatsregierung informieren und darüber Rechenschaft ablegen soll, wie sie den zunehmenden Einsatz von Glückspielelementen bei Games bewertet, welche Suchtgefährdungen sie sieht und welche Handlungsmöglichkeiten und Handlungsaufträge sie daraus bspw. im Hinblick auf das Jugendschutzgesetz, die Arbeit von USK und BPjM und denn Glücksspiel-Staatsvertrag ableitet.
Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Die Anträge von CSU und SPD wurden angenommen.