Gericht gab Kleinaktionären Recht
Ein Kölner Gericht hat entschieden, dass die Kleinaktionäre beim Verkauf der Kaufhalle AG getäuscht wurden. Möglicherweise droht der Metro jetzt eine Nachzahlung.
Das Oberlandesgericht Köln ist der Auffassung, dass die Kleinanleger beim Verkauf der Kaufhalle AG getäuscht wurden. Der Vorstand habe in der Tagesordnung unrichtige und irreführende Angaben über den Kaufpreis gemacht. Wären die Aktionäre richtig informiert worden, hätten sie eventuell anders abgestimmt, so die Richter. Möglicherweise droht der Metro AG jetzt eine Nachzahlung. Die Kaufhalle gehörte damals mehrheitlich dem Metro-Konzern, der die Kaufhalle an deren Schwestergesellschaft Kaufhof Warenhaus AG - ebenfalls eine Metro-Tochter - verkaufen wollte. Diese wiederum gab die Häuser kurze Zeit später an die Verwertungsgesellschaft Divaco, einem Joint-Venture von Metro und Finanzinvestoren, ab. Seit knapp zwei Jahren betreibt der italienische Textilfilialist Oviesse das operative Kaufhalle-Geschäft.