Im Zuge der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes plant die Bundesregierung auch ein neues Indizierungsverfahren.

Zu den am 8. Mai von Bundesministerin Dr. Christine Bergmann veröffentlichten Eckpunkten des neuen Jugendschutzgesetzes zählt auch ein neues Indizierungsverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS). Demnach kann die BPjS künftig "auch ohne Antrag tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden". Die BPjS, die künftig Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heißen soll, "kann alle herkömmlichen und auch alle neuen Medien indizieren".

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