"Gewaltdebatte" nach Erfurt wird sachlicher
Die öffentliche Diskussion über Gewaltdarstellung in Spielen und Filmen wird nur langsam sachlich. Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes vor. Der VUD signalisiert Gesprächsbereitschaft und wird zum Kanzlergespräch eingeladen.
Beinahe vier Wochen sind seit dem grausamen Amoklauf am Erfurter Gutenberg Gymnasium vergangen, bei dem insgesamt 17 Menschen ihr Leben verloren. Noch immer sitzen der Schmerz und die Trauer um die Opfer tief. Aus Sicht der Menschen, die in der Games- oder Videobranche arbeiten kann zumindest in Hinblick auf ihr Image etwas aufgeatmet werden. Schließlich hat sich die anfänglich sehr emotional geführte Debatte über die Darstellung von Gewalt in Spielen und Videos etwas abgekühlt. Die zum Teil stümperhaft recherchierten und subjektiven Berichte in Tageszeitungen und Fernsehsendern legten den Eindruck einer Hetzkampagne nahe, in der die Gamesbranche mit "Verbrechern" gleichgesetzt wurde.
Chance auf Mitbestimmung
Auch die ersten Statements der Politiker, die deutlich gegen die Unterhaltungsindustrie schossen, haben die Situation eher zugespitzt als entschärft. In eilig durchgeführten Umfragen sprachen sich deutliche Mehrheiten für ein gänzliches Verbot von "brutalen Computerspielen" aus. Was die Meinungsforscher allerdings unter dem Begriff "brutale Computerspiele" verstehen, wissen sie wohl selbst nicht. Inzwischen haben sich die Gemüter etwas beruhigt. Wenn auch nur langsam, so kehrt doch Sachlichkeit in die Debatte ein. Eine erste Folge des ursprünglichen,Aktionismus" war jedoch ein , der von Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann dem Kabinett vorlegt wurde und prompt auf Zustimmung traf.
Die zentralen Punkte des Gesetzentwurfs betreffen die Unterscheidung in Telemedien und Trägermedien (unter anderem CDs, CD-ROMs und VHS/DVD), die Alterskennzeichnung von Computerspielen, eine Umbenennung der BPjS und eine Erweiterung ihrer Rechte, und damit der Indizierungspraxis in Deutschland.
VUD: Prüfmethode nicht in Frage stellen
Geht es nach dem Willen der Regierung, soll der Gesetzesentwurf noch vor der Wahl alle politischen Hürden passieren und in Kraft treten. In der Folge meldete sich auch der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) zu Wort. Der Industrieverband betonte, dass die Branche seit mehr als sechs Jahren durch die Zusammenarbeit mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Jugendschutz betreibt, auch ohne gesetzliche Regelung. "Wir sind jederzeit dazu bereit, über eine Verbesserung dieser Maßnahmen zu reden", signalisierte der Verband deutlich seine Gesprächsbereitschaft.
Der VUD kündigte jedoch Widerstand an, falls die seit Jahren bewährte Methode in Frage gestellt würde. Doch genau darauf scheint es in dem Vorschlag von Frau Dr. Bergmann hinauszulaufen. Wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf des neuen Jugendschutzgesetzes im genauen Wortlaut publik, der für Missmut gesorgt haben dürfte. Darin wird den obersten Landesbehörden letztlich die Entscheidung zugesprochen, wer die Kennzeichnung von Filmen und Spielen in der Praxis durchführen soll. Diese könnten sich zwar darauf einigen, dass das Urteil bspw. der USK bundesweit rechtlich bindend wird. In einem Nebensatz - "[...]so weit nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende Entscheidung trifft." - wird jedoch deutlich, dass schon ein "Ausbrecher" auf Landesebene eine solche Regelung kippen könnte.
Hinzu kommt, dass die Zusammenarbeit zwischen den obersten Landesbehörden und dem Bundesfamilienministerium auf der einen und der Spielebranche auf der anderen Seite in der Vergangenheit des Öfteren problembehaftet war. Im April "99 hatten z. B. die obersten Landesbehörden die Jugendschutzvereinbarung mit dem VUD aufgekündigt. Die Behörden forderten eine Vorlagepflicht sowie die Kennzeichnungszuständigkeit. Damals fehlte allerdings die gesetzliche Grundlage, die mit dem jetzigen Novellierungsvorschlag kommen könnte.
Ende 2000 flackerte die Diskussion erneut auf. Es wurde bekannt, dass das Bundesfamilienministerium an einer Novellierung des Jugendschutzgesetzes arbeitet. Auch machte ein internes Diskussionspapier die Runde, das von einer Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern erstellt wurde. Der VUD reagierte darauf verärgert. Der Verband war wohl an informellen Gesprächen zum Gedanken- und Ideenaustausch beteiligt, allerdings lange vor der Erstellung des Diskussionspapiers. "Wir haben unsere Vorstellungen bei den besagten Treffen dargelegt und ein umfangreiches Positionspapier überreicht. Diese sind jedoch nicht in das Diskussionspapier eingeflossen, kein Jota", sagte VUD-GF Ronald Schäfer damals im Interview mit GamesMarkt.de.
Die derzeitige öffentliche Meinung zum Thema Computerspiele und der daraus resultierende "Handlungsbedarf" sieht die Verantwortlichkeit also eher bei Familienministerium und Landesbehörden. Und daran ändert auch nichts, dass PC-Spiele von Tag zu Tag mehr "Rückendeckung" erhalten. So hat das Landeskriminalamt Thüringen nach der Erstellung eines Täterprofils erklärt, Ego-Shooter und "Gewaltvideos" wären für den Amoklauf des 19-Jährigen "nicht ausschlaggebend" gewesen. Auch das Hessische Institut für Lehrerfortbildung springt pro Games in die Bresche: "Unsere Untersuchungen und Tests zeigen eindeutig, dass unsere Schülerinnen und Schüler durch PC- und Konsolenspiele nicht aggressiver oder gewaltbereiter werden, das Gegenteil ist eher der Fall", heißt es in der Stellungnahme wörtlich. Äußerungen wie diesen ist es wohl auch zu verdanken, dass die Pläne eines neuen Jugendschutzgesetzes nicht mehr nur als staatliches Dogma, sondern auch als Chance für die Spielebranche gesehen werden kann. Dies zeigt schon die Einladung von ausgewählten Branchenvertretern zum "Runden Tisch" durch Bundeskanzler Gerhard Schröder.
Branche muss sich einbringen
Bei Gesprächsrunden wie diesen kann und wird die Branche ihre wohl mehrheitlich vertretene Position darlegen: nämlich, dass gewisse Spiele nicht in die Hände Jugendlicher gehören, wohl aber Erwachsene die freie Auswahl haben sollten, welche Produkte sie konsumieren. Umso wichtiger ist es, dass die Spielebranche sich aktiv bei der Novellierung des Jugendschutzes in Deutschland einbringt. Dadurch könnte beispielsweise auch eine klare Grenze gezogen werden, welche Inhalte zu einer Indizierung führen und welche nicht. Eine größere Planungssicherheit bei Grenzfällen wäre dadurch möglich. Denn bisher kam und kommt es teilweise zu überraschenden Entscheidungen der BPjS.
So wurde die deutlich entschärfte deutsche Version von "Return To Castle Wolfenstein" indiziert. Das seit Erfurt schlichtweg als "Killerspiel" bezeichnete "Counterstrike" jedoch nicht, was Schröder und andere ranghohen Politikern missfiel. Der wohl wichtigste Punkt, der für eine aktive Beteiligung spricht, ist jedoch das Image. Die Branche wird sich als gesprächsbereit und von der Notwendigkeit des Jugendschutzes überzeugt präsentieren müssen. So kann es ihr in Zukunft auch gelingen, in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Medien wie auch immer gearteten Gewaltproblemen präventiv zu begegnen.