Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat in den letzten Monaten wieder zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mehrere Raubkopierer wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat wieder zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Raubkopierer eingeleitet. Die Antipiraterieorganisation berichtet nun über einige exemplarische Fälle aus den letzten vier Monaten. So wurde ein 31-jähriger Mann aus Dortmund zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Er kopierte und verbreitete Raubkopien von derzeit aktuellen Kinotiteln, Computerspielen und Anwendersoftware und gab gegenüber den Ermittlern zu, mehr als 5500 Euro im Jahr mit seinem Raubkopiengeschäft verdient zu haben. In noch größerem Stil florierte nach GVU-Informationen ein Nebengeschäft zweier Brüder, die über einen Zeitraum von drei Jahren eines der größten Autowerke in Deutschland mit ca. 50.000 Mitarbeitern mit einer Auswahl von 1000 raubkopierten Titeln für fünf Euro das Stück versorgten. Den beiden drohen laut GVU nicht nur erhebliche strafrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen - Entlassung nicht ausgeschlossen.

Eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren gab es für eine 26-jährige Wiederholungstäterin, die sich wegen gewerbsmäßig unerlaubter Verwertung von Urheberrechten in 194 Fällen strafbar gemacht haben soll. Die Kundenlisten der Verurteilten umfassten laut GVU 500 bis 600 Namen und Adressen.

Einen Strafbefehl über 6000 Euro erhielt ein Mann aus Freiburg, der zum überwiegenden Teil hochwertige industriell gefertigte Fälschungen aktueller Kinofilme zu Preisen zwischen zehn und 15 Euro über eBay verkauft hatte. GVU und Staatsanwaltschaft zogen bei einer Hausdurchsuchung 800 Raubkopien ein.

Außerdem hat die GVU gegen 150 Personen, die am eifrigsten in der im August letzten Jahres geschlossenen Tauschbörse Moviestar unterwegs waren sowie gegen den Portalbetreiber Verfahren eingeleitet. Erste Durchsuchungsergebnisse bei den betreffenden Moviestar-Nutzern haben demnach ergeben, dass keiner weniger als 1000 illegale Datenträger besaß.

Die Arbeit der GVU führt nach eigenen Angaben in jedem Quartal zu 500 bis 1000 Ermittlungsverfahren.

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