Das PEGI genannte System zur Alterskennzeichnung von Computerspielen wird in Deutschland vorraussichtlich nicht eingeführt wirden können. GamesMarkt.de sprach mit Ronald Schäfer, Geschäftsführer des VUD, wie PEGI erarbeitet wurde und warum Deutschland außen vor bleiben wird.

GamesMarkt.de: Seit Mai 2001 arbeitet die ISFE an dem jetzt vorgestellten Ratingsystem. Wie kam es zu dieser Idee?

Ronald Schäfer: Verstärkte Internationalisierung des Markts einerseits und der Einfluss des Internets andererseits lassen Überlegungen, auch den Bereich des Jugendschutzes dieser Entwicklung anzupassen, nur logisch erscheinen. Da Inhalte bereits heute weder offline und schon gar nicht online an den Landesgrenzen Halt machen, muss nach Meinung der Initiatoren auch für den Themenbereich der Betrachtung von Inhalten unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes eine internationale Lösung gefunden werden. Das nunmehr vorgestellte System einer europaweit Anerkennung findenden Altersempfehlung auf sämtlichen Produkten der Industrie ist das Ergebnis dieses Ansatzes.

GM: Wie wurde seitdem an dieser Idee gearbeitet?

Schäfer: Zum Zwecke einer möglichst umfassen-den Akzeptanz wurde im Mai 2001 eine Arbeitsgruppe gebildet, der Repräsentanten aus sämtlichen zurzeit der Europäischen Union angehörenden Ländern angehörten. Hierbei handelte es sich zum Teil um Industrievertreter, zum Teil um Vertreter von Selbstkontrolleinrichtungen und zum Teil um Vertreter staatlicher Stellen. Auf dieser Ebene wurden Beurteilungskriterien und administrative Voraussetzungen erarbeitet, die sicherstellen, dass das System insgesamt nach Möglichkeit in allen beteiligten Ländern Anerkennung findet - im Übrigen auch in solchen Ländern, in denen bereits eine gesetzliche Regelung besteht, wie z. B. Finnland, Portugal und insbesondere auch im United Kingdom.

Effizienz wird um ein Vielfaches erhöht

GM: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einem europaweit einheitlichen Altersklassifizierungssystem?

Schäfer: Ein solches System kann - seine europaweite Anerkennung vorausgesetzt - aus meiner Sicht grundsätzlich nur Vorteile haben - und dies sowohl für den Jugendschutz als auch für die Industrie. Für den Jugendschutz insofern, als die Entwicklung von europaweit gültigen Beurteilungskriterien 1. die Diskussion befruchten und beleben wird und bereits belebt hat sowie 2. die internationale Akzeptanz ihrer Ergebnisse gerade im Offlinezeitalter die Umgehung nationaler Sichtweisen durch Parallelimporte oder Ähnliches völlig überflüssig machen wird. Mit anderen Worten: Internationalisierung von Jugendschutz erhöht seine Effizienz um ein Vielfaches. Für die Industrie liegen die Vorteile ebenso auf der Hand: Ein einziges Verfahren, das zu europaweit anerkannten Altersempfehlungen führt, ist wesentlich einfacher in den - in der Regel internationalen - Produktionsprozess zu integrieren als eine Vielzahl nationaler Systeme. Auch im Rahmen der Distribution sind einheitliche Produkte für den gesamten Bereich der Europäischen Union in logistischer Hinsicht natürlich von großem Vorteil. Der einzige, sich aus meiner Sicht ergebende Nachteil ist die Notwendigkeit, eine solche Akzeptanz in - auch innerhalb Europas nach wie vor und wohl auch in der Zukunft existierenden - höchst unterschiedlichen Kulturkreisen erzielen zu müssen, um eben jene Vorteile gerade zu erreichen.

GM: In Deutschland wird das "PEGI" genannte System nicht eingeführt. Warum nicht?

Schäfer: Eine Kompatibilität dieses Systems mit der jüngsten Gesetzgebung im Bereich des Jugendschutzes scheint mir nicht gegeben. Es handelt sich um ein System der freiwilligen Selbstkontrolle in des Wortes eigentlicher Bedeutung. Soll heißen: Die Industrie reglementiert sich selbst auf Basis eines gesellschaftlichen - europäischen - Gesamtkonsenses. Dieser wird in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, staatlichen Stellen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen auf internationaler Ebene erreicht. Das Jugendschutzgesetz fordert für Deutschland eine Kennzeichnung von Produkten durch staatliche Stellen oder von den damit beauftragten Institutionen, sofern diese bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Welche dies sein werden, ist zurzeit mit letzter Konsequenz noch nicht abzusehen. Insofern gibt es in Deutschland zunächst einen föderativen Konsensbedarf.

GM: Hätte "PEGI" vor der Novellierung des Jugendschutzgesetzes auch in Deutschland Anwendung finden können?

Schäfer: Das ist eine hypothetische Frage, die naturgemäß nur sehr schwer zu beantworten ist. Fest steht sicherlich, dass die Anerkennung von PEGI in Deutschland im internationalen Vergleich auf die größten Schwierigkeiten gestoßen wäre. Dies unter anderem auch deshalb, weil staatliche Stellen die Einladung, an der Entwicklung des Systems mitzuwirken, nicht angenommen haben und Deutschland allein durch die USK und den VUD in den Arbeitsgruppen vertreten war. Ganz ohne jeden Zweifel haben wir sehr große Probleme in Hinblick auf die Akzeptanz von PEGI in Deutschland gesehen, indes mehr hinsichtlich staatlicher Stellen als in Hinblick auf die öffentliche Meinung.

Grundsatzvorbehalte nur in Deutschland

GM: Seit wann war Ihnen klar, dass dieses System nicht für Deutschland geeignet ist?

Schäfer: Auf die Probleme, die wir von Anfang an gesehen haben, habe ich bereits hingewiesen. Der Einführungsprozess in Deutschland wäre sicherlich ein langwieriger gewesen, mit der Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes durch den deutschen Gesetzgeber ist er indes in weite Ferne gerückt.

GM: Gibt es weitere EU-Länder, in denen PEGI aller Wahrscheinlichkeit nach nicht eingesetzt wird?

Schäfer: Mir sind keine solche Länder bekannt. In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe, in der nach meiner Kenntnis alle Länder der Europäischen Union vertreten waren, wurde den erarbeiteten Ergebnissen in vollem Umfang und ohne Vorbehalte zugestimmt. Das bedeutet sicherlich nicht, dass es nicht auch in anderen Ländern noch Überzeugungsarbeit zu leisten gibt. Das wird die vordringliche Aufgabe der nationalen Verbände, aber auch des Europäischen Dachverbands ISFE in den nächsten Wochen und Monaten sein. Vorbehalte grundsätzlicher Natur gegen PEGI gibt es jedoch in anderen Ländern nicht.

GM: Inwiefern isoliert sich Deutschland durch seine im internationalen Vergleich strengen Jugendschutzbestimmungen?

Schäfer:"Streng" ist nach meiner Auffassung der falsche Begriff. Auch in anderen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, deren Verletzung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unterschiedliche Kulturkreise betrachten unterschiedliche Inhalte als für Kinder und Jugendliche problematisch. Das ist aber nicht das Problem, sondern vielmehr die völlig veralteten und unflexiblen Methoden, derer man sich in Deutschland zum Zwecke des Jugendschutzes bedient. Die gleichen Methoden, die auf die so genannten "alten Medien" angewandt wurden, sollen bei den "neuen Medien" die gleiche Wirkung erzielen. Dies kann aus meiner Sicht in Hinblick auf den Jugendschutz in Deutschland nur kontraproduktiv wirken, da die Ungeeignetheit der Methoden so offensichtlich ist, dass der Jugendschutz insgesamt unglaubwürdig wird.

Share this post

Written by