ISFE stellt Ratingsystem "PEGI" vor
Die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) hat ein neues System zur freiwilligen Alterskennzeichnung von Software vorgestellt. Das PEGI genannte System soll Mitte 2003 europaweit eingesetzt werden. Einzige Ausnahme ist Deutschland: Jugendschutzgesetz und PEGI sind unvereinbar.
Der europäische Spieleverband ISFE, in dem die einzelnen nationalen Industrieverbände aus der Spielebranche organisiert sind, hat ein ehrgeiziges Projekt vorgestellt: PEGI. Das steht für Pan-European Game Information, soll das erste, europaweit gültige, freiwillige Alterskennzeichnungssystem einer Unterhaltungsmedienbranche werden. In der Tat wäre die Gamesbranche Vorreiter in puncto Jugendschutz, gelänge es, ein solches Prüfsiegel europaweit durchzusetzen. Ob Film- oder Musikprodukte, bislang werden Kennzeichnungen allenfalls auf Länderebene vorgenommen. Welches Ausmaß das Projekt einer europaweiten einheitlichen Kennzeichnung von Unterhaltungssoftware hat, zeigt schon die Vorbereitungsphase: Seit Mai 2001 arbeitet die ISFE vorbereitend an Kriterien und natürlich einer für alle beteiligten Organisationen akzeptablen Administration.
Erstes EU-Rating der Unterhaltungsbranche
Im Frühjahr 2003 soll schrittweise mit der Einführung von PEGI begonnen werden. Mitte 2003, das hat sich die ISFE als Ziel gesetzt, sollen die PEGI-Kennzeichnungen möglichst EU-weit eingesetzt werden. Und es sieht so aus, dass es mehr EU-Staaten geben werde, in denen PEGI Anwendung finden wird, als Länder, in denen mit dem Euro bezahlt werden kann. Der wichtigste Grund dafür ist wohl, dass der Vorstoß für ein einheitliches System aus Großbritannien kam. Die dortigen ELSPA-Ratings des gleichnamigen britischen Branchenverbands sind bereits heute in vielen EU-Staaten auf den Packungen zu sehen, vor allem in Ländern, die noch kein eigenes Kennzeichnungssystem entwickelt haben. Doch auch dort, wo es bereits Systeme zur Alterskennzeichnung gab, werden PEGI kaum Steine in den Weg gelegt werden. Schließlich saßen Vertreter der Industrieverbände, freiwilliger Prüforgane und zum Teil auch Regierungsvertreter mit am Tisch, als PEGI ausgearbeitet wurde. Selbst Finnland und Portugal - in beiden Ländern ist die PEGI-Einführung noch nicht endgültig beschlossen - sind zu Kompromissen bereit. Da in beiden Ländern zum Teil um ein Jahr abweichende Altersgrenzen bei der Kennzeichnung gelten, soll die PEGI-Kennzeichnung notfalls per Sticker überklebt und so angepasst werden.
Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt, realistisch gesehen hat PEGI die besten Chancen, sich in allen EU-Staaten zu etablieren - mit einer einzigen Ausnahme, und die heißt Deutschland. Das Jugendschutzgesetz (JuschG) ist spätestens seit der Novellierung mit PEGI eigentlich unvereinbar. Sobald es in Kraft tritt herrscht für Unterhaltungssoftware in Deutschland Kennzeichnungspflicht. PEGI funktioniert jedoch ausschließlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Doch auch wenn das Grundprinzip übereinstimmte, gäbe es zu viele weitere Hürden. So würde es z. B. nicht ausreichen, wenn der Bund PEGI zustimmt. Da Jugendschutz Ländersache ist, müssten auch alle Bundesländer das System akzeptieren.