"Jugendschutz besteht Feuertaufe"
Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, und Kai Gehring, jugendpolitischer Fraktionssprecher, begrüßen die Ergebnisse des Hans-Bedrow-Instituts. Die vorgeschlagenen Verbesserungen im Jugendmedienschutz müssten nun schnellstmöglich umgesetzt werden.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht in den Ergebnissen des Hans-Bedrow-Instituts zur Situation im Jugendmedienschutz in Deutschland eine Bestätigung der bisherigen Arbeit in diesem Bereich. 2003 war die jetzige Oppositionspartei noch in Regierungsverantwortung und als Koalitionspartner der SPD-Regierung Schröder maßgeblich an der Neuausrichtung der entsprechenden Bestimmungen beteiligt. Den nun von den Hamburger Experten vorgeschlagenen Nachjustierungen sagte die Bundestagsfraktion ihre Unterstützung zu.
"Wir begrüßen die vorgeschlagenen Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit und Verständlichkeit des USK-Siegels. Ein größeres Logo als bisher, eine deutlichere Signalwirkung sowie ein erklärender Beipackzettel über die Bedeutung der USK-Einstufungen tragen zu einem effektiveren Jugendschutz bei. Auch sinnvoll sind verstärkte Kontrollen der Abgabebeschränkungen im Handel mit Computerspielen. Nicht die bestehenden Regeln sind das Problem, sondern deren konsequente Einhaltung", heißt es in einer gemeinsamen ERklärung von Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, und Kai Gehring, jugendpolitischer Fraktionssprecher.
Darüber hinaus wollen die beiden Politiker die Zuständigkeiten der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auch auf Spiele ausweiten, die einzig im Onlinevertrieb zu bekommen sind. Spricht die USK erst verbindliche Altersfreigaben für sämtliche Onlinegames aus, könnte dem ungehinderten Vertrieb von Spielen über das Internet zumindest in Teilen ein Riegel vorgeschoben werden. Zudem soll die Indizierungspraxis überarbeitet werden. Jedes Spiel, dem die USK die Kennzeichnung verweigert, solle automatisch ein Indizierungsverfahren durchlaufen, so die Forderung. Ein Indizierungsantrag, wie bislang nötig, würde entfallen.