Jugendschutzgesetz im Eilverfahren
Der vom Bundeskabinett am 8. Mai beschlossene Gesetzesentwurf zum Jugendschutz soll im Eilverfahren verabschiedet werden.
Nachdem das Bundeskabinett eine Neuregelung des Jugendschutzgesetzes beschlossen hatte, dringt die Bundesregierung jetzt darauf, den Gesetzesentwurf möglichst schnell durch die Gremien zu peitschen. Der Bundesregierung zufolge werden die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ins offizielle Gesetzgebungsverfahren einbringen. Dieser verfahrenstechnische Weg über die Bundestagsfraktionen ermögliche es, das Gesetz schneller als gewöhnlich zu verabschieden, um es noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen. Staatssekretär Peter Haupt: "Allerdings ist das Thema Jugendschutz ein gesellschaftliches Thema, das auch von der Gesellschaft diskutiert werden muss. Wir werden mit der Jugend diskutieren. Daher schließen wir nicht aus, dass sich das eine oder andere ändern wird. Wichtig ist, dass wir ein Zeichen setzen müssen."