Jugendschutzgesetz noch vor der Wahl in Kraft
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Die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes soll noch vor den Bundestagswahlen in Kraft treten.
Die am 8. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Jugendschutzgesetzes wird voraussichtlich noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet. Nach Angaben von Peter Haupt, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sollen in der nächsten Woche die Fraktionen und das Parlament den Gesetzesentwurf beraten. Spätestens bis zum 12. Juli soll der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.