KarstadtQuelle scheitert vor Gericht
Das Landgericht Essen hat eine Einstweilige Verfügung bestätigt, die es dem KarstadtQuelle-Konzern untersagt, von seinen Lieferanten einen Bonus von 2,5 Prozent einzubehalten.
Rückschlag für die KarstadtQuelle AG: Das Landgericht Essen hat den Widerspruch des Konzerns gegen eine vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) erwirkte Einstweilige Verfügung in einer mündlichen Verkündung zurückgewiesen und damit eine bestätigt. Das Gericht hatte es dem Handelskonzern untersagt, von seinen Lieferanten ab Mitte August einen Bonus von 2,5 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten. Der ZVEI begrüßte die Entscheidung. Hauptgeschäftsführer Franz-Josef Wissing erklärte, dass "nach der jetzigen Entscheidung große Handelskonzerne wie KarstadtQuelle mit den Lieferanten fest ausgehandelte Preise nicht nach Gutsherrenart willkürlich und einseitig herunterdrücken können, ohne eine Gegenleistung zu bieten". Nach Ansicht Wissings kommt dem Versuch des Essener Konzerns auch deshalb eine ganz bestimmte Bedeutung zu, weil sich schnell Nachahmer finden würden. Die KarstadtQuelle AG übt sich vorerst in Zurückhaltung. Ein Sprecher: "Wir warten das schriftliche Urteil ab, damit ist in einigen Wochen zu rechnen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass wir Berufung einlegen werden. Wir sehen uns nach wie vor auf der sicheren Seite."