Kaufhof setzt sich durch
Der Kölner Warenhauskonzern hat vor dem Oberlandesgericht Köln den Prozess um seinen Frühaufsteher-Rabatt gewonnen.
Der Warenhauskonzern Kaufhof hat vor Gericht einen Sieg errungen. Kaufhof hatte am 28. Januar Kunden, die vor 10 Uhr in einer Filiale einkauften, einen zusätzlichen Rabatt von zehn Prozent eingeräumt. Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wurde in erster Instanz eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Das Oberlandesgericht Köln gab nun grünes Licht für den Frühaufsteherrabatt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliege. Der Kunde sei im Schlussverkauf an massive und außergewöhnliche Preisnachlässe gewöhnt. Ihm gehe es ausschließlich darum, die besten Schnäppchen zu finden. Kaufhof bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reform des Rabattgesetzes.