Die US-Version von "Wolfenstein II: The New Colossus" wird nicht durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Trotz Darstellung von NS-Symbolik kommt die Behörde zum Schluss, dass der Shooter keine Verharmlosung des Nationalsozialismus darstelle.

Die internationale Version von "Wolfenstein II: The New Colossus" wird nicht indiziert. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kommt nach einer Sichtung der Switch-Version des Shooters zum Schluss, dass eine Aufnahme des Bethesda-Titels auf den Index nicht nötig sei.

"Im Zentrum der Beratung standen eine mögliche Verharmlosung des Nationalsozialismus aufgrund der im Spiel vorkommenden Darstellung Adolf Hitlers sowie die Frage, ob der Nationalsozialismus durch seine Verwendung als Spielesetting eine Banalisierung erfahre bzw. ein die Persönlichkeitsentwicklung gefährdendes Geschichtsverständnis transportiert werde", so die BPjM in ihrer Mitteilung. "Dies wurde durch das Gremium verneint. Insbesondere war bei der Entscheidungsfindung die im Spiel angelegte eindeutige 'Gut-Böse-Zeichnung' und die historische Einordnung, in deren Kontext die Verwendung der NS-Symbolik erfolgt, zu berücksichtigen."

Der US-Publisher Bethesda hatte 2017 eine für den deutschen Markt angepasste Version von "Wolfenstein 2" veröffentlicht, in der um verfassungsfeindliche Symbolik entfernt wurde. Diese hatte von der USK eine "Ab 18"-Freigabe bekommen. Der Hersteller folgte damit der jahrelang gängigen Rechtspraxis, dass PC- und Videospiele hierzulande keine verfassungsfeindliche Symbolik zeigen dürften.

Im August diesen Jahres kam es allerdings zu einer Änderung in der Rechtsauslegung, die es der USK fortan auch erlaubt, Games trotz entsprechender Inhalte unter Umständen eine Freigabe zu erteilen. Die nun durch die BPjM getroffene Entscheidung ist zwar juristisch keine Konsequenz aus dieser Entscheidung, aber stellt einen weiteren Beleg dafür da, dass Games in Deutschland zunehmend als Kunst- und Kulturprodukt wahrgenommen werden und ebenso wie in Filmen, Serien und Büchern eine Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen nicht per se verboten ist.

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By Stephan Steininger 2 min read