KJM in Erfurt konstituiert
Die Kommission Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April in Erfurt konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde erwartungsgemäß BLM-Direktor Prof. Wolf-Dieter Ring gewählt. "Wir betreten mit dem Modell Neuland", sagte Ring.
Bereits am Tag nach Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wurde das geforderte zentrale Organ gegründet, das insbesondere die Zertifizierung der Freiwilligen Selbstkontrollen zur Aufgabe hat. Dieses "Privileg" für die Selbstregulierungsorgane, betonte Ring, setze besonders die Unabhängigkeit der Prüfer und die Verpflichtung zu verschiedenen Jugendschutzkriterien voraus, die allerdings nicht näher definiert seien. Nach Anerkennung der Selbstkontrollen können diese unabhängig über die angeschlossenen Mitglieder entscheiden. So konnten bisher die Landesmedienanstalten Ausnahmegenehmigungen für Sendezeiten erteilen, etwa die Ausstrahlung von FSK 16 um 20 Uhr.
Kontrolle mit "Systemfehler"
Dies obliegt nach neuem Recht den Selbstkontrollen. Die Anerkennung der Selbstkontrollen kann nur bei schweren Verstößen wieder entzogen werden. "Es gibt einen Vertrauensvorschuss für die Unternehmen, aber auch die Kontrollfunktion der KJM", so Wolf-Dieter Ring. Da für die KJM keine Übergangsregelung besteht, liegt bereits von der FSF ein Antrag auf Anerkennung vor, die Anträge von FSM (Multimedia) und FSK wurden angekündigt. Die KJM kontrolliert weiterhin komplett die Unternehmen, die sich nicht einer freiwilligen Selbstkontrolle anschließen. Allerdings fallen nur private Anbieter unter die Zuständigkeit der KJM, nicht aber die öffentlich-rechtlichen Sender.
Wolf-Dieter Ring hält dies für einen "Systemfehler", da öffentlich-rechtliche und private Sender den gleichen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Ein Risiko sieht der Vorsitzende der KJM, falls der Mechanismus zwischen Selbstregulierung und der neuen Kommission nicht funktionieren sollte. Es besteht ein Evaluierungszeitraum von fünf Jahren, die Kündigung durch die Länder ist nach drei Jahren möglich. Bei den Sendern und auch bei 95 Prozent der Internetbranche habe sich allerdings grundsätzlich ein großes Interesse an dem neuen Modell gezeigt.
Der neu gegründeten KJM obliegt die überwachende Funktion, die Durchführung der Entscheidungen übernehmen weiterhin die einzelnen Landesmedienanstalten. "Wichtig ist dabei die sichtbare Vernetzung", so Ring. Eine enge Zusammenarbeit sei z.B. mit jugenschutz.net in Mainz und mit der BPjM in Bonn vorgesehen.