Längere Öffnungszeiten am Samstag
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Der Bundestag hat das Ladenschlussgesetz reformiert und die Öffnungszeiten am Samstag auf 20 Uhr verlängert.
Der Bundestag hat das Ladenschlussgesetz erneut gelockert. Das reformierte Gesetz ermöglicht nun auch am Samstag Öffnungszeiten von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr und tritt im Juni in Kraft. Die Regelung gilt auch für Samstage vor einem verkaufsoffenen Sonntag, an denen bisher um 14 Uhr geschlossen werden musste. Den Beschäftigten des Einzelhandels steht dabei ein freier Samstag im Monat zu. Weiterhin besteht eine Initiative des Bundesrates, der die Abschaffung des bundeseinheitlichen Ladenschlussgesetzes vorsieht und stattdessen die Regelungskompetenz den Ländern übertragen will. Die Bundesregierung unterstützt diese Initiative nicht.