Landgericht Hamburg entscheidet gegen EA
Das Landgericht Hamburg hat Spielepublisher Electronic Arts untersagt, den Titel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" weiterhin mit der bildlichen Darstellung und Namensnennung von Oliver Kahn zu vertreiben. Kahns Rechtsanwalt Matthias Prinz nannte das Urteil "wegweisend" und erwartet nun Klagen weiterer prominenter Sportler.
Electronic Arts musste vor dem Landgericht Hamburg eine Schlappe einstecken. Im Rechtsstreit mit Fußballnationaltorhüter Oliver Kahn hat das Gericht gegen EA entschieden und einen Vertriebsstopp über den Titel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" verhängt. Kahn fühlte sich durch die Darstellung im Spiel in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und bekam Recht. Sowohl die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung haben nach Ansicht des Gerichts gegen die Rechte des Nationalspielers verstoßen.
Prozesslawine nach Kahn-Urteil?
Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken müsse Kahn ohne seine Einwilligung nicht hinnehmen, und zwar auch dann nicht, wenn man ihn als absolute Person der Zeitgeschichte ansehe. Es spiele darüber hinaus auch keine Rolle, welche persönlichkeitsrelevanten Befugnisse Kahn möglicherweise an Dritte übertragen habe. Sollte EA das Spiel trotzdem weiter vertreiben, droht dem Publisher ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder wahlweise Haft von bis zu sechs Monaten. Dagegen wurde die Klage des Fußballprofis gegen Werbefilme für das Spiel abgewiesen. In dem Spot sei Kahn nicht klar zu erkennen, heißt es in der Begründung, denn "nicht jeder blonde Torwart ist Oliver Kahn".
Kahns Rechtsanwalt Matthias Prinz nannte das Urteil dennoch "einen Sieg auf ganzer Linie". Die Klage gegen die Werbung sei unwichtig, vielmehr liege nach diesem Musterprozess ein wegweisendes neues Urteil vor. "Wir haben erstmals eine Antwort auf eine entscheidende Frage erhalten: Darf man in Spielen Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung darstellen? Jetzt ist die Rechtslage eindeutig", sagte Prinz gegenüber dpa.
Der Medienrechtler erwarte nun Klagen weiterer prominenter Sportler und könne bereits erste konkrete Aufträge "von anderen relevanten Persönlichkeiten" vorweisen. Seine Kanzlei will nun die Höhe der Schadenersatzansprüche im Fall Kahn ermitteln, die in Millionen gehen könnten. Laut Media Control sind 180.000 Exemplare des Spiels in Deutschland verkauft worden. "Media Control erfasst nicht alle Verkaufskanäle. Man kann vermutlich von rund 300.000 verkauften Spielen ausgehen", erklärte Prinz.