Das Landgericht Karlsruhe hat einen Monat später als ursprünglich geplant das Urteil über die Preisgarantie von Wal-Mart gesprochen. Die Wettbewerbszentrale hatte den Einzelhandelskonzern verklagt, da dieser seinen Kunden einen individuellen Preisnachlaß einräumt: Sollte der Kunde woanders einen Artikel billiger finden, biete Wal-Mart den gleichen Preis. Die Wettbewerbszentrale beanstandete, daß der Preisnachlaß nur den Kunden eingeräumt werde, die den billigeren Preis reklamieren. Das Gericht hat nun der Klage stattgegeben. Diese Preisaufspaltung widerspricht nach Ansicht der Richter dem Rabattgesetz, da dieser Artikel insgesamt billiger ausgezeichnet werden müßte. Das Unternehmen ließ verlauten, man wolle die Urteilsbegründung sorgfältig studieren und dementsprechend handeln.

Share this post

Written by