LetsBuyIt.com erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse
Nach einem Gerichtsbeschluss können die Aktien von LetsBuyIt.com weiterhin am Neuen Markt gehandelt werden. Auch wehrt sich der Onlineretailer gegen die Anschuldigungen des SdK, Anleger bewusst getäuscht zu haben.
Internethändler LetsBuyIt.com hat seinen vorerst gestoppt. Mit einer Einstweiligen Verfügung habe das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln für den Neuen Markt auf den Onlineretailer anzuwenden, gab LetsBuyIt.com bekannt. Die Eröffnung eines Hauptsachverfahrens strebten beide Parteien bislang nicht an. Zudem weist der Internethändler die des Schutzvereins der Kleinaktionäre (SdK) gegen das Management von LetsBuyIt.com zurück. Weder hätte man mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 8. April Anleger vorsätzlich zu täuschen versucht noch ihnen wichtige Informationen über die Finanzsituation des Unternehmens vorenthalten.