Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob das derzeit gültige Ladenschlussgesetz gelockert werden darf.

Die Sonn- und Feiertagsöffnungen sollten Ländersache sein, hatte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clements bereits vor einigen Wochen angeregt. Jetzt ist mit einer Entscheidung zu rechnen: Am Mittwoch ab 10 Uhr entscheidet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, ob der Ladenschluss weiter gelockert werden darf. Seit 1. Juni 2003 gelten die neuen Ladenschlusszeiten. Demnach dürfen Geschäfte nicht nur montags bis freitags, sondern auch samstags bis 20 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen die Läden geschlossen bleiben, bis auf gesetzlich genehmigte Ausnahmefälle wie die vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr.

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