Nachgefragt bei Elke Monssen-Engberding
"Zahl der Verfahren deutlich erhöht"
Sie stehen der BPjM seit 1991 vor. Wie hat sich seither das Verhältnis zwischen der BPjM und der Gamesbranche verändert?
Elke Monssen-Engberding: Meines Erachtens ist die Frage so nicht zu beantworten. Die Bundesprüfstelle stuft bestimmte Produkte als jugendgefährdend ein. Dieser Vorgang ist kein Vorwurf an den Hersteller und kann daher auch ein gutes oder schlechtes Verhältnis nicht beeinflussen. Jugendgefährdende Produkte sollen und müssen Erwachsenen auch weiter zugänglich sein. Die Tatsache, dass jemand Produkte, die ausschließlich für Erwachsene bestimmt sind, herstellt, ist jedenfalls nicht von vornherein als negativ zu bewerten.
Vor 50 Jahren wurde unter anderem beraten, "Tarzan"-Heftchen auf den Index zu setzen. Was damals ernsthaft diskutiert wurde, wird heute belächelt. Meinen Sie, dass unsere Nachfahren einmal über Prüfgegenstände wie "Doom" lächeln werden?
Monssen-EngberdingIch würde nicht zwingend davon ausgehen, dass die Indizierungen von heute in 50 Jahren belächelt werden. Die Indizierungen von Medien sind Ausdruck des momentanen Wertekonsenses in der Gesellschaft. Dieser kann in 50 Jahren vielleicht auch wieder so gestaltet sein, dass ein "Tarzan"-Heftchen bei der BPjM eingereicht wird.
Nach der Tragödie von Erfurt lastete erheblicher politischer und öffentlicher Druck auf der BPjM, "CounterStrike" zu indizieren. Wie haben Sie diese Situation damals erlebt?
Monssen-EngberdingAuf die BPjM ist niemals Druck ausgeübt worden. Das Zwölfergremium der BPjM hat entschieden und hat die Entscheidung getroffen, die es im Sinne des Jugendmedienschutzes als richtig erachtet hat.
Gut ein Jahr ist seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes vergangen. Wie sieht Ihre Jahresbilanz aus? Monssen-EngberdingDie Jahresbilanz hat zunächst einmal ergeben, dass durch die Erweiterung des Kreises der Antrags- bzw. Anregungsberechtigen die Zahl der Verfahren 2004 erhöht wurde. Das Gleiche gilt für die nunmehr bestehende Möglichkeit, Anträge auf Listenstreichung bzw. auf Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit bei der BPjM einzureichen. Vermutlich wird sich bis Jahresende die Zahl der Verfahren bei der BPjM mindestens verdoppelt haben.