Das Oberlandesgericht München hat im Rechtsstreit zwischen Nintendo und SR-Tronic sein abschließendes Urteil zu Gunsten des Herstellers gesprochen. Für Nintendo war es ein wichtigter Sieg im Kampf gegen Raubkopien.

Seit inzwischen über zehn Jahre geht Nintendo massiv und strukturiert gegen den Verkauf sogenannter Kopiermodule vor, welche die technischen Schutzmaßnahmen vor Raubkopien in der Nintendo-Hardware umgehen. In zahlreichen Ländern, darunter ,  oder den , hat Nintendo bereits jursitische Erfolge erzielt. Nun haben die Japaner auch den entsprechenden Rechtsstreit in Deutschland final für sich entschieden: Ende September stellte das Oberlandesgericht in München nicht nur fest, dass die Anti-Piraterie-Maßnahmen Nintendos deutschem Recht entsprechen und der Verkauf von Vorrichtungen, welche diese Maßnahmen umgehen, gesetzeswidrig ist. Das OLG sieht den Importeur und Verkäufer solcher Module auch in der Pflicht Schadensersatz zu leisten.

Geld bekommen wird Nintendo im vorliegenden Fall allerdings wohl nicht. Der verklagte Händler, SR-Tronic, musste bereits Anfang 2013  anmelden. Ein halbes Jahr zuvor hatte das Landgericht München SR-Tronic zu  in Millionenhöhe verurteilt. Einen Monat später wurde bekannt, dass sich das BGH dem Fall annehmen wird, weil das Oberlandesgericht München die angestrebte Revision zunächst nicht zuließ und SR-Tronic eine entsprechenden Beschwerde beim BGH . Im Februar 2013 setzte das BGH das Verfahren jedoch aus, um eine  in diesem Zusammenhang vom Europäischen Gerichtshof abzuwarten.

Nachdem der EuGH die Anti-Piraterie-Maßnahmen Nintendos in der Hardware für rechtens erklärt hat, urteilte das Oberlandesgericht München im  schlussendlich zu Gunsten von Nintendo. Natürlich legte SR-Tronic Revision ein. Im  bestätigte das BGH das Urteil des OLG München, jedoch nur was die Unrechtmäßigkeit des Verkaufs solcher Module betrifft. Was die Frage der Haftung auf Schadensersatz betrifft, gab es vom BGH kein Urteil. Sie ging somit wieder zurück an das OLG, dass jetzt im September 2016 und für einen Schadensersatzansprich urteilte. Eine Revision gegen das Urteil wurde laut Nintendo nicht zugelassen. Damit ist der Rechtsstreit beendet.

Auch wenn Nintendo wohl keinen Schadensersatz bekommen wird, für Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, ist das Urteil dennoch wichtig: "Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben", so der Nintendo Manager. Nintendo werde auch künftig konsequent gegen Anbieter solcher Vorrichtungen vorgehen: "Auf diese Weise schützt Nintendo seine echten Fans, denn letztlich wollen wir nicht, dass sie zum Kauf und zum Gebrauch von Vorrichtungen verführt werden, die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können."

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Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.
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