Oberste Landesjugendbehörden kündigen Jugendschutzvereinbarung
Wie der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) mitteilt, haben die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) die Vereinbarung zwischen VUD und OLJB für Ende April gekündigt. Laut VUD beanspruchen die OLJB jetzt für einen Großteil interaktiver Produkte eine Vorlagepflicht und Kennzeichnungszuständigkeit, ohne aber eine gesetzliche Grundlage dafür zu haben. Der Verband sieht dadurch die verfassungsmäßigen Grundrechte der Verbandsmitglieder durch die Willkür einer Behörde berührt. "Wir werden jetzt die gerichtliche Klärung herbeiführen", so VUD-Geschäftsführer Ronald Schäfer. Gleichzeitig kündigte der VUD an, daß die Software-Industrie nicht von ihrer bisherigen Prüfpraxis abweichen werde. Der Handel erfülle auch künftig seine Sorgfaltspflicht, wenn er auf die Kennzeichnung der Datenträger entweder durch die FSK oder die USK achte.