Öffentliche Anhörung zum Jugendschutzgesetz im Bundestag
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Zum neuen Jugendschutzgesetz findet am 3. Juni im Familienausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung statt.
Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt am 3. Juni den von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz. Die Anhörung ist auf 13 bis 15 Uhr terminiert und findet im Paul-Löbe-Haus (Haupteingang: Konrad-Adenauer-Straße), Sitzungssaal 4900, statt. Die Anhörung ist öffentlich. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf am 16. Mai in erster Lesung beraten.
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