Offiziell: Österreichisches Lootbox-Urteil gegen Sony rechtskräftig
Das Landesgericht Kärnten legt auf Anfrage von GamesMarkt offen: Sony hat keine Berufung gegen das erste deutschsprachige, in Österreich gefällte Lootbox-Urteil eingelegt. Das nun rechtskräftige Urteil verpflichtet den Store-Betreiber, Geld für FIFA FUT-Packs zurückzuzahlen, und könnte als Präzedenzfall massive Implikationen haben.
Am 26. Februar stufte das Bezirksgericht (BG) Hermagor im österreichischen Kärnten FIFA-Lootboxen als Glücksspiel ein, da man die Spieler in den FUT-Packs auf einem Zweitmarkt mit Gewinn weitergeben kann. Die Klage erfolgte nicht gegen Electronic Arts, da der Kauf auf der PlayStation vollzogen und damit Sony Interactive Entertainment der Vertragspartner war. Bis zum 3. April hätte Sony Berufung einlegen und das Verfahren zur nächsthöheren Instanz am Landgericht Kärnten geben können. Das ist nicht geschehen, wie das Landgericht gegenüber GamesMarkt auf Anfrage preisgibt: "Der Beklagtenvertreter hat kein Rechtsmittel erhoben", so Gernot Kugi, Richter am Landgericht und stellvertretender Mediensprecher. "Das Urteil des BG Hermagor ist seit 3. April 2023 rechtskräftig."
Der Urteilsspruch ist nicht öffentlich einsehbar, der Leiter der Medienstelle am Landgericht, Christian Liebhauser-Karl, verweist dazu auf den Medienerlass, nach dem die Veröffentlichung von Urteilen rechtlich unzulässig sei. Die individuellen Auswirkungen des Urteils sind jedoch bekannt: Damit muss Sony die erklagten 336,26 Euro für FUT-Lootboxen an den Kläger zurückzahlen.
Doch das Urteil dürfte noch größere Implikationen haben. Denn allein beim Prozessfinanzierer Padronus, der die Klage veranlasst hatten, haben sich nach eigenen Aussagen noch mehrere Hundert andere potenzielle Kläger mit ähnlichen Fällen gemeldet. Diese könnten nun nach dem Präzedenzfall gute Chancen haben, eine Klage zu gewinnen.
Ob das erste deutschsprachige und nun rechtskräftige Urteil zu Lootboxen aus Österreich auch nach Deutschland und in die Schweiz ausstrahlt und dort zum Vorbild genommen werden könnte, lässt sich aktuell noch nicht absehen.