"Painkiller" erhält USK-Freigabe
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Die gegenüber der Demoversion leicht entschärfte Verkaufsfassung von "Painkiller" hat von der USK die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" erhalten.
Der Shooter "Painkiller" wird ab Ende April in Deutschland frei verkäuflich sein. Die leicht entschärfte Fassung der Verkaufsversion fand Gnade vor den Prüfern der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und hat die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" erhalten. Publisher Flashpoint ist nun sicher, den angepeilten VÖ-Termin am 26. April einhalten zu können.