Pressemitteilung: HAMM erreicht Anpassung des Playstation Vertriebskonzeptes
Nachdem der HAMM im August 2001 dem Bundeskartellamt die "SCED Authorized-Reseller-Programm Teilnahmeparameter" vorgelegt und um Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gebeten hat, ist die Untersuchung nun abgeschlossen - das AR-Konzept wird mit kleinen Änderungen fortgesetzt.
Der HAMM hatte sich entschlossen, das Konzept überprüfen zu lassen, da er zum einen der Meinung war, dass das selektive Vertriebssystem des AR-Programms die Möglichkeiten von Systemdienstleistern und Rackjobbern einschränkt. So werden Händler, die heute ihr Mediensortiment über einen Dienstleister abwickeln lassen, durch das von SCED angewandte Vertriebssystem gezwungen, einen Teilbereich der Sony Produkte wie z.B. Konsolen woanders abzuwickeln, können also nicht frei entscheiden, von wem sie die Ware beziehen wollen.
Dies kann zu einer aufwendigeren Abwicklung bei den jeweiligen Händlern führen, die wirtschaftlich nachteilig ist. Zum anderen sind wesentliche Kriterien für die Teilnahme am AR-Programm so festgesetzt, dass es für einige Großhändler schwierig ist, diese zu erfüllen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Händler jahrelang problemlos mit SCED zusammengearbeitet haben und dann nicht mehr beliefert wurden.
Entgegen anders lautender Meldungen hatte das Bundeskartellamt das AR-Konzept im Vorfeld nicht in seiner Gesamtheit überprüft und freigegeben, sondern auf Antrag lediglich einzelne Punkte des Konzeptes geprüft. Die von HAMM aufgeworfenen Fragestellungen wie z.B. Mindestumsatz, Verbot der Querlieferungen etc. waren bis dato nicht Gegenstand einer kartellrechtlichen Untersuchung - das Kartellamt hätte die Beschwerde sonst auch nicht angenommen.
HAMM-Geschäftsführerin Nina Krogmann: "Mit dem Ergebnis, durch welches das AR-Konzept mit einigen Änderungen fortgesetzt werden, sind wir zufrieden, da uns auch nicht daran gelegen war, das Konzept in seiner Gesamtheit zu kippen. Die Vertriebsstruktur an sich, die die Belieferung durch SCED und durch die AR-Teilnehmer vorsieht, hat sich grundsätzlich für alle Beteiligten bewährt, denn durch die AR-Teilnehmer kann der Markt abgedeckt werden, den SCED nicht direkt bedient".
Durch die vom Bundeskartellamt geforderte Änderung, das Verbot der Querlieferungen aufzuheben, können zukünftig auch Zwischenhändler, die bisher keine Chance hatten, das SCED- Produkt zu erhalten, beliefert werden. Ursprünglich wurden Großhändler durch das AR-Konzept daran gehindert, sich untereinander zu beliefern; zudem waren Import- und Exportgeschäfte unmöglich.
"Dass SCED den Großteil der Kunden direkt beliefert, müssen und können wir auch akzeptieren - wir hoffen, dass wir uns nun wieder auf unser Kerngeschäft konzentrieren können und gemeinsam mit SCED den Umsatz mit der Playstation 2 steigern können".